Erstattung der Reisekosten zu einer Traumaambulanz im Rahmen der Sozialen Entschädigung beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

17.09.2026

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fristen

Es gibt keine Frist.


Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit


Allgemeine Informationen

Traumaambulanzen bieten insbesondere Opfern körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt schnelle, frühzeitige und unbürokratische Beratung und psychologische Hilfe an, um Sie bei der Bewältigung der Tatfolgen zu unterstützen.

Bei einer Behandlung in einer Traumaambulanz können Fahrt- oder Reisekosten anfallen. Für die erforderlichen Reisen zur nächstgelegenen Traumaambulanz können Sie sich die Fahrtkosten auf Antrag erstatten lassen.

Das gilt auch für die Fahrtkosten einer notwendigen Begleitperson sowie für Ihre Kinder, wenn Sie diese mangels Betreuungsmöglichkeit mitnehmen müssen.

Die Erstattung ist auf den Betrag begrenzt, den Sie in der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels zahlen müssen. Wenn Sie ein anderes Verkehrsmittel wählen, erhalten Sie einen pauschalen Betrag in Höhe der Wegstreckenentschädigung. Sie beträgt bei einer Autofahrt 0,20 EUR je Kilometer, für die gesamte Reise jedoch höchstens 130,00 EUR.

Sie können Leistungen in einer Traumaambulanz nur in Deutschland in Anspruch nehmen.


Bearbeitungsdauer

Wenn Sie den Antrag auf Soziale Entschädigung für die Behandlung in einer Traumaambulanz als Schnelle Hilfe stellen, beträgt die Bearbeitungsdauer maximal 2 Wochen.


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Adresse
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt