Einmalzahlung der sozialen Entschädigung für Geschädigte durch Gewalttaten im Ausland beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Deutschland leben und während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland Opfer einer Gewalttat geworden sind und gesundheitliche Schäden erlitten haben, dann können Sie eine Einmalzahlung zwischen EUR 2.719 und EUR 29.907 erhalten. Die Höhe der Einmalzahlung ist abhängig von Ihrem Grad der Schädigungsfolgen (GdS mindestens 30).

Vorübergehend ist ein Auslandsaufenthalt, wenn er weniger als sechs Monate, bei Schulbesuch oder Studium nicht mehr als ein Jahr dauert.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:


Gebühren (Kosten)

Keine


Fristen

Keine


Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit


Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf die Einmalzahlung für Geschädigte bei Gewalttaten im Ausland haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen


Fachlich freigegeben am

20.08.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Adresse
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt