Leistungen im Rahmen der sozialen Entschädigung bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie aufgrund eines schädigenden Ereignisses vorübergehend pflegebedürftig sind, können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Eine vorübergehende Pflegedürftigkeit liegt vor, wenn Sie voraussichtlich bis zu sechs Monate in Ihrer Selbständigkeit oder Ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind.

Die Kosten für eine Pflege im Arbeitgebermodell können bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit nicht übernommen werden.

Die Leistungen bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit umfassen zum Beispiel Pflegesachleistungen, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen oder stationäre Pflege.

Sie können diese Leistungen erhalten, wenn

Die Kosten können erst dann übernommen werden, wenn die Leistungen von anderen Stellen, wie zum Beispiel gesetzlichen Pflegekassen, privaten Pflegeversicherungen oder Beihilfestellen nicht ausreichen.

Grundsätzlich erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Leistungen bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Darüber hinaus kann noch ein Entlastungsbetrag in Höhe von derzeit maximal monatlich EUR 125 gewährt werden.

Auf Antrag können die Leistungen bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit auch durch ein persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:


Gebühren (Kosten)

Keine


Fristen

Keine


Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit


Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf Leistungen bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen


Fachlich freigegeben am

06.05.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Adresse
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt