Leistungen im Rahmen der sozialen Entschädigung zur Teilhabe an Bildung beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

01.07.2024

Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe an Bildung haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 


Erforderliche Unterlagen

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:


Allgemeine Informationen

Wenn Sie aufgrund der Schädigungsfolgen eine Behinderung haben, von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind oder andere geistige, seelische, körperliche oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die Sie wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft einschränken, dann können Sie Leistungen zur Teilhabe an Bildung erhalten.

Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung sollen Ihnen ermöglichen, schnell wieder am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilzunehmen. Sie werden ab dem 1. Januar 2024 unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht, wenn der Bedarf durch ein schädigendes Ereignis entstanden ist.

Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen zum Beispiel:

Die Hilfen zu einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung können erneut erbracht werden, wenn dies aus behinderungsbedingten Gründen erforderlich ist. Sie umfassen auch Gegenstände und Hilfsmittel, die wegen der gesundheitlichen Beeinträchtigung zur Teilhabe an Bildung erforderlich sind. Voraussetzung für eine Hilfsmittelversorgung ist, dass die leistungsberechtigte Person das Hilfsmittel bedienen kann. 

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der Sozialen Entschädigung.


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Adresse
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt