Monatlichen Pflegeausgleich der sozialen Entschädigung für Witwen und Witwer bei langjähriger schädigungsbedingten Pflege des Geschädigten beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Witwe oder Witwer eine schädigungsbedingt pflegebedürftige Geschädigte oder pflegebedürftigen Geschädigten über 10 Jahre gepflegt haben, dann können Sie einen monatlichen Pflegeausgleich erhalten.

Voraussetzungen sind, dass Sie den Geschädigten während Ihrer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft bereits vor dem 01. Januar 2024 gepflegt haben und Sie nicht bereits einen Pflegeausgleich nach dem BVG im Besitzstand beziehen.

Der monatliche Pflegeausgleich beträgt für jedes Jahr der über 10 Jahre hinausgehenden Pflegezeit EUR 20. Die Berechnung erfolgt jedes Jahr erneut.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der sozialen Entschädigung.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:


Gebühren (Kosten)

Keine


Fristen

Keine


Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit


Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf einen monatlichen Pflegeausgleich für Witwen und Witwer haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen


Fachlich freigegeben am

06.05.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Adresse
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt