Erstattung von Reisekosten zur Krankenbehandlung im Rahmen der Sozialen Entschädigung beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

28.08.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fristen

Es gibt keine Frist.


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Allgemeine Informationen

Im Zusammenhang mit der Krankenbehandlung Ihrer anerkannten Schädigungsfolgen können notwendige Reisekosten in angemessenem Umfang erstattet werden. Erstattungsfähig sind:

Sie haben keinen Anspruch auf Ersatz der Reisekosten, wenn Sie eine stationäre Behandlung ohne zwingenden Grund abbrechen.

Dauert eine Maßnahme länger als 8 Wochen, können außerdem die notwendigen Reisekosten für 2 Heimfahrten oder monatlich 2 Fahrten eines Familienangehörigen zu Ihrem Aufenthaltsort übernommen werden.


Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Adresse
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt