Ersatz für entgangenen Arbeitsverdienst für eine notwendige Begleitung bei der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

11.09.2026

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit


Allgemeine Informationen

Sie können sich von einer anderen Person begleiten lassen, wenn Sie zum Beispiel bei Arztbesuchen oder Behandlungen von anerkannten Schädigungsfolgen Unterstützung benötigen.

Entsteht Ihrer Begleitperson durch die notwendige Begleitung ein Verdienstausfall, kann dieser in angemessenem Umfang ersetzt werden. Dies gilt zum Beispiel, wenn die Begleitperson hierfür unbezahlten Urlaub nehmen muss.


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Adresse
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt