Krankengeld der Sozialen Entschädigung beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

11.09.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Allgemeine Informationen

Das Krankengeld der Sozialen Entschädigung gleicht Ihren Verdienstausfall teilweise aus, solange Sie wegen einer anerkannten Schädigungsfolge arbeitsunfähig sind.

Auch während einer stationären Behandlung können Sie das Krankengeld der Sozialen Entschädigung erhalten.

Sie beantragen das Krankengeld beim zuständigen Träger der Sozialen Entschädigung.

Das Krankengeld der Sozialen Entschädigung beträgt grundsätzlich 80 Prozent des Regelentgelts, darf jedoch das entgangene Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen.

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie das Krankengeld der Sozialen Entschädigung auch, wenn Sie:


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fristen

Es gibt keine Frist.


Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Adresse
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt