Kostenerstattung für Leistungen der Krankenbehandlung im Rahmen der Sozialen Entschädigung im Ausland beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

11.09.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fristen

Es gibt keine Frist.


Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit


Allgemeine Informationen

Wenn Sie sich vorübergehend im Ausland aufhalten und wegen anerkannter Schädigungsfolgen eine Krankenbehandlung benötigen, können Ihnen die Kosten erstattet werden.

Ihr Auslandsaufenthalt gilt als vorübergehend, wenn er von Beginn an für höchstens 6 Monate vorgesehen ist. Wenn Sie in dem Land eine Schule besuchen oder ein Studium, eine Berufsausbildung oder einen Freiwilligendienst absolvieren, kann er bis zu 12 Monate als vorübergehend gelten.

Die Kosten werden grundsätzlich bis zu dem Betrag erstattet, der bei einer entsprechenden Behandlung in Deutschland übernommen worden wäre.

Höhere Kosten werden nur erstattet, wenn

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch weitere nötige Kosten im Zusammenhang mit der Krankenbehandlung erstattet werden, zum Beispiel Fahrt- und Verpflegungskosten für Sie und eine Begleitperson.


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Adresse
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt