Kostenerstattung für selbst beschaffte Krankenbehandlung von Schädigungsfolgen beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

28.08.2026

Fristen

Es gibt keine Frist.


Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Allgemeine Informationen

Haben Sie eine notwendige Behandlung Ihrer anerkannten Schädigungsfolgen zunächst selbst veranlasst und bezahlt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung der entstandenen Kosten beantragen.

Wenn Ihr Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung bereits anerkannt ist, werden Ihnen die entstandenen Kosten erstattet, wenn

Eine Kostenerstattung ist grundsätzlich auch möglich, wenn Sie die notwendige Krankenbehandlung bereits vor Anerkennung Ihrer Schädigungsfolgen selbst beschafft haben. In diesem Fall werden die Kosten in angemessenem Umfang erstattet.


Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Adresse
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt