Als Waise oder Halbwaise monatliche Entschädigungszahlung beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Ihre Eltern oder ein Elternteil aufgrund eines bestimmten Ereignisses verstorben sind, können Sie eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten.
Haben Sie einen Elternteil verloren, beträgt die monatliche Entschädigungszahlung 423,00 EUR. Wenn Sie beide Eltern verloren haben, können Sie als Waise eine monatliche Entschädigungszahlung von 662,00 EUR erhalten.
Die monatlichen Entschädigungszahlungen werden Ihnen bis zu Ihrem 18. Lebensjahr gezahlt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Zahlungen bis zum 27. Lebensjahr erhalten.
Voraussetzungen
- Ein Elternteil oder beide Eltern sind durch ein bestimmtes Ereignis mit gesundheitlichen Folgen verstorben.
- Sie sind höchstens
- 18 Jahre alt oder
- 27 Jahre alt und befinden sich in einer Ausbildung.
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
15.07.2026Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Adresse
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt