Als hinterbliebene Eltern monatliche Entschädigungszahlung beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Ihr Kind an den gesundheitlichen Folgen eines bestimmten Ereignisses verstorben ist, können Sie als Eltern eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten.
Dieser Schaden kann verschiedene Ursachen haben:
- körperliche oder psychische Gewalt
- Kriegsauswirkungen
- Ereignisse während des Zivildienstes
- Schutzimpfungen oder andere präventive Maßnahmen
Die monatliche Entschädigungszahlung an Eltern beträgt für jedes Kind, das an den Folgen der Schädigung verstorben ist,
- für einen Elternteil, wenn der andere Elternteil verstorben ist, 271,00 EUR
- für beide Elternteile je 163,00 EUR
Sie können die Zahlung frühestens ab dem Monat erhalten, in dem Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hätte.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Stiefeltern, Pflegeeltern oder Großeltern eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten.
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist an den gesundheitlichen Folgen eines bestimmten Ereignisses verstorben.
- Sie sind
- voll erwerbsgemindert oder
- können aus anderen zwingenden Gründen eine zumutbare Erwerbstätigkeit nicht ausüben oder
- haben das 60. Lebensjahr vollendet
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
28.07.2026Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Adresse
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt