Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber anzeigen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie

abbrennen möchten, müssen Sie dies als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber ganzjährig der zuständigen Stelle anzeigen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Fügen Sie Ihrer Anzeige alle erforderlichen Angaben und Unterlagen bei, damit die zuständige Stelle Ihr Vorhaben prüfen kann:


Gebühren (Kosten)

keine


Fristen

Zeigen Sie das von Ihnen geplante Feuerwerk mit folgenden Fristen bei der zuständigen Stelle an:

Zeigen Sie das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Schifffahrtsstraßen sind, mindestens 4 Wochen vorher bei der zuständigen Stelle an.


Weitere Informationen

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen am 31. Dezember und 1. Januar auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Hamburg


Fachlich freigegeben am

16.02.2022

Zuständige Stelle(n)