Änderung der persönlichen Daten oder des Ortes im Prostitutionsgewerbe anzeigen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, müssen Sie bestimmte Änderungen der zuständigen Behörde melden. Hierzu zählen folgende Änderungen:

Die zuständige Behörde prüft zunächst die Änderungen. Gegebenenfalls nimmt sie eine entsprechende Änderung Ihrer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Bei Änderungen im Betriebskonzept:

Bei Änderungen von Personen, die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.:

Bei Änderung der Unternehmensdaten oder Daten der gesetzlichen Vertretung:

Bei Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person:

Bei Änderungen der personenbezogenen Daten der Personen die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung, etc.:


Fristen

Geplante wesentliche personen- oder betriebsbezogene Änderungen müssen Sie unverzüglich mitteilen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)


Fachlich freigegeben am

17.02.2025

Zuständige Stelle(n)