Approbation als Kinder- und Jugendlichentherapeut beantragen


Allgemeine Informationen

Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann Ihnen die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut erteilt werden, sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt, den Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.


Voraussetzungen

Die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.


Fristen

Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder. 


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Verfahrensablauf

Die Approbation können Sie bei der zuständigen Landesbehörde beantragen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)


Fachlich freigegeben am

29.09.2023

Zuständige Stelle(n)