Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut beantragen


Allgemeine Informationen

Psychotherapie ist ein verantwortungsvoller Beruf, den zum Schutz der Patientinnen und Patienten nur dafür ausgebildete Personen ausüben dürfen.

Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt, als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich zu arbeiten.

Die Approbation ist unbefristet und gilt bundesweit. Sie erhalten die Approbation unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.

Auch wenn Sie Ihre Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder einem anderen gleichgestellten Vertragsstaat wie der Schweiz erworben haben und diese dem Berufsbild der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten in Deutschland entspricht, können Sie eine Approbation in Deutschland beantragen. In diesem Fall wird zunächst die Gleichwertigkeit festgestellt.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie Ihre Ausbildung nicht in Deutschland absolviert haben:


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an. 


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Fachlich freigegeben am

14.08.2025

Zuständige Stelle(n)