Approbation als Zahnarzt beantragen


Allgemeine Informationen

Nach Ihrem Studium und der fachbezogenen Ausbildung können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnarzt stellen. Mit Erteilung der Approbation als Zahnarzt sind Sie berechtigt, den Zahnarztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.


Voraussetzungen

Die Approbation als Zahnarzt wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.


Fristen

Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.


Bearbeitungsdauer

Die zuständige Behörde entscheidet über den Antrag spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen und Bescheinigungen.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Verfahrensablauf


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)


Fachlich freigegeben am

29.09.2023

Zuständige Stelle(n)