Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzregelung der Aufenthaltserlaubnis beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als ausländische Person der Wohnsitzverpflichtung für einen bestimmten Ort unterliegen, können Sie bei einem Umzugswunsch in ein anderes Bundesland unter bestimmten Voraussetzungen diese Wohnsitzverpflichtung aufheben oder ändern lassen. Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Zuwanderungsbehörde gestellt werden.


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden.

Asylberechtigte, geflüchtete oder anerkannte subsidiär schutzbedürftige Person

Sonstige ausländische Person, die einer Wohnsitzregelung unterliegt

Sonstige humanitäre Gründe


Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen beziehen sich immer auf den jeweiligen Grund des Umzugswunsches. Die Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden. Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden. Zu den nachfolgend genannten Unterlagen kann die zuständige Zuwanderungsbehörden im Einzelfall weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.


Asylberechtigte, geflüchtete oder anerkannte subsidiär schutzbedürftige Person

Sonstige ausländische Person, die einer Wohnsitzregelung unterliegt


Gebühren (Kosten)

Kostenhöhe (variabel): von 0 bis 50,00

Vorkasse:

Bezeichnung der Kosten:

Bemerkung:

Sollten Sie Sozialleistungen beziehen, ist dieser Antrag kostenfrei.
Befreiung und Ermäßigung siehe Aufenthaltsverordnung.


Fristen

Genehmigungsfiktion

Sollte die Zuwanderungsbehörde des neuen Wohnortes nicht innerhalb von vier Wochen auf die Anfrage der Zuwanderungsbehörde des aktuellen Wohnortes reagieren, wird automatisch die Zustimmung erteilt und die antragstellende Person darf umziehen.


Bearbeitungsdauer

Die Dauer ist abhängig von der Zuwanderungsbehörde.


Verfahrensablauf


Weitere Informationen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein


Fachlich freigegeben am

04.10.2023

Zuständige Stelle(n)