Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst beantragen


Allgemeine Informationen

Sie können die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie weiterhin an dem Bundesfreiwilligendienst teilnehmen wollen.

Grundsätzlich müssen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung vorliegen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer der Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst, höchstens jedoch für insgesamt 18 Monate, verlängert. Ausnahmsweise ist eine Verlängerung bis zu einer Dauer von 24 Monaten möglich, wenn dies im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzeptes begründet werden kann.


Voraussetzungen

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen, das heißt:


Erforderliche Unterlagen

Grundsätzlich ist für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage der gleichen Unterlagen wie zur Ersterteilung erforderlich:

Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.


Gebühren (Kosten)

Gebührenhöhe (fix):

Bemerkungen:

Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.

Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.

In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge). Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.


Fristen

Antragsfrist: Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens 6 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Geltungsdauer: Bei der Verlängerung wird die Aufenthaltserlaubnis für die geplante Dauer des Bundesfreiwilligendienstes erneut befristet, in der Regel für maximal 18 Monate. Ausnahmsweise kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu einer Dauer von 24 Monaten verlängert werden, wenn dies im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzeptes begründet werden kann.


Bearbeitungsdauer

Etwa 6 bis 8 Wochen

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein. Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja


Verfahrensablauf


Weitere Informationen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

23.08.2022

Zuständige Stelle(n)