Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie beantragen


Allgemeine Informationen

Die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie, ist ausschließlich Personen, die im Besitz einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut nach dem Masseur- und Physiotherapeutenrecht sind, vorbehalten. Zur Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie werden alle Anträge zuerst nach Aktenlage geprüft. Es werden zunächst die vorgelegten Zeugnisse und die gegebenenfalls vorliegenden sonstigen Nachweise über absolvierte Studiengänge und Zusatzausbildungen dahingehend geprüft, ob und inwieweit die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis Physiotherapie nach Aktenlage erteilt werden kann. Dabei kommt es immer auf die möglichen Einzelumstände an.


Voraussetzungen

Sie müssen


Erforderliche Unterlagen

Zusätzlich, wenn die Überprüfung nach Aktenlage erfolgt:

Hinweis: Die zuständige Stelle behält sich vor, eine Übersicht der in der 60-stündigen Fortbildung abgelegte schriftliche Erfolgskontrolle anzufordern.


Gebühren (Kosten)

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.


Bearbeitungsdauer

Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Verfahrensablauf


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS)


Fachlich freigegeben am

17.11.2023

Zuständige Stelle(n)