Anerkennung von anderen Personen für markscheiderische Tätigkeiten im Bergbau beantragen


Allgemeine Informationen

Markscheiderinnen und Markscheider sind unter anderem zuständig für das Erstellen, Führen und sachkundige Schließen eines Risswerkes.

Ein Risswerk kann aus mehreren Bestandteilen bestehen, die dem „Grubenbild“ und „den sonstigen Unterlagen“ zugeordnet werden. Das Grubenbild besitzt Urkundencharakter und darf nur von anerkannte Markscheiderinnen oder Markscheidern geführt werden. Liegt eine Ausnahme von der Erfordernis des Grubenbildes vor, ersetzen die Inhalte einer „sonstigen Unterlage“ die Darstellung des Bergbaubetriebes beziehungsweise des Abbaus.

Wenn Sie nicht Markscheiderin oder Markscheider sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine amtliche Anerkennung als "andere Person" bekommen. Diese Anerkennung müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

Mit der Anerkennung als "andere Person" dürfen Sie für bestimmte Bergbauvorhaben, die kein Grubenbild benötigen, "sonstige Unterlagen" für folgende Bereiche erstellen:

Diese "sonstigen Unterlagen" ersetzen die Inhalte eines Grubenbildes.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Sie können die Anerkennung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Anerkennung online beantragen:

Anerkennung direkt bei der zuständigen Bhörde beantragen:

Weitere Verfahrensschritte:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz


Fachlich freigegeben am

29.08.2023

Zuständige Stelle(n)