Abberufung von verantwortliche Personen im Bergbau anzeigen


Allgemeine Informationen

In Bergbaubetrieben müssen die Verantwortlichkeiten im Hinblick auf Sicherheit und Ordnung im Bergbau klar geregelt sein. Neben Ihnen als Unternehmerinnen und Unternehmern und Ihren Vertretungspersonen sorgen auch sogenannte „verantwortliche Personen“ für einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf.

Verantwortliche Personen sind Aufsichtspersonen, die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder eines Betriebsteiles bestellt wurden. Verantwortliche Personen gewährleisten beispielsweise die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder kontrollieren die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen. Werden keine verantwortlichen Personen bestellt, sind Sie als Unternehmerin oder Unternehmer unmittelbar verantwortlich.

Wenn Sie verantwortliche Personen in Ihrem Betrieb abberufen, müssen Sie dies der zuständigen Bergbehörde mitteilen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Nachweise über die Abberufung der verantwortlichen Person


Fristen

Es gibt keine Frist. Sie müssen die Anzeige aber unverzüglich einreichen.


Verfahrensablauf

Sie können die Abberufung verantwortlicher Personen online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.

Abberufung online anzeigen:

Abberufung schriftlich anzeigen:

Weitere Verfahrensschritte:


Weitere Informationen

Auch wenn sich die Stellung einer verantwortlichen Person im Betrieb ändert oder Sie eine weitere verantwortliche Person bestellen, müssen Sie dies mitteilen.

Bei Versäumnis droht eine Geldbuße von bis zu EUR 25.000 Euro.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)


Fachlich freigegeben am

29.12.2022

Zuständige Stelle(n)