Eine allgemeine Vorprüfung für die Feststellung der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Bergbau beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sind, ein bergbauliches Neu- oder Erweiterungsvorhaben planen und die Voraussetzungen für die Pflicht zur allgemeinen Vorprüfung vorliegen, muss die zuständige Behörde eine allgemeine Vorprüfung durchführen. Mit dieser allgemeinen Vorprüfung stellt die Behörde fest, ob für Ihr Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend ist.

Folgende Vorhaben benötigen beispielsweise eine allgemeine Vorprüfung:

Neben der allgemeinen Vorprüfung gibt es auch eine standortbezogene Vorprüfung.

Voraussetzungen

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist notwendig, wenn Ihr Vorhaben eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen für die allgemeine Vorprüfung folgende Angaben übermitteln:


Verfahrensablauf

Sie können die allgemeine Vorprüfung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Allgemeine Vorprüfung online beantragen:

Allgemeine Vorprüfung schriftlich beantragen:

Weitere Verfahrensschritte:


Weitere Informationen

Bei der Vorprüfung berücksichtigt die Behörde, ob erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch Merkmale Ihres Vorhabens, des Standorts oder durch Ihre Vorkehrungen offensichtlich ausgeschlossen werden. Liegen der Behörde Ergebnisse vorgelagerter Umweltprüfungen oder anderer rechtlich vorgeschriebener Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens vor, bezieht sie diese Ergebnisse in die Vorprüfung ein.


Rechtsgrundlage

§ 5 UVPG i.V.m. § 1 UVP-V Bergbau


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)


Fachlich freigegeben am

17.08.2023

Zuständige Stelle(n)