Unfälle im Bergbau gemäß Unterlagen-Bergverordnung mitteilen


Fachlich freigegeben am

17.08.2023

Allgemeine Informationen

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sind, müssen Sie der zuständigen Unfälle, bei denen eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)


Verfahrensablauf

Sie können einen Betriebsunfall online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde melden.

Betriebsunfall online melden:

Betriebsunfall direkt einreichen:

Weitere Verfahrensschritte:

Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.


Fristen

Sie müssen die Anzeige unverzüglich stellen.


Voraussetzungen

Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kommt zu einem Unfall, bei dem mindestens eine Person 3 Tage oder länger arbeitsunfähig oder teilweise arbeitsunfähig wird.


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Bußgeld
EUR (VARIABEL)

Zeigen Sie den Unfall nicht an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden kann.


Rechtsgrundlage

§ 10 UnterlagenBergV i.V.m. § 74 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BBergG; § 25 Abs. 1 S. 1  SGB VII


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt
Adresse
An der Fliederwegkaserne 13
06130 Halle (Saale)