Anerkennung von Sachverständigen im Bergbau beantragen


Allgemeine Informationen

Im Bergbausektor können amtlich anerkannte Sachverständige die Prüfung und Abnahme bestimmter Einrichtungen und Tätigkeiten übernehmen. Wenn Sie eine solche Sachverständigen-Tätigkeit ausüben möchten, müssen Sie eine amtliche Anerkennung beantragen.

Die zuständige Bergbehörde kann Ihre Anerkennung jedoch sachlich beschränken, zeitlich befristen und mit Auflagen verbinden.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Sie können die Anerkennung online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Anerkennung online beantragen:

Anerkennung direkt bei der zuständigen Behörde beantragen:

Weitere Verfahrensschritte:

Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz


Fachlich freigegeben am

29.08.2023

Zuständige Stelle(n)