Versorgungsleistungen für Opfer staatlichen Unrechts in der ehemaligen DDR beantragen, die bis heute unter den gesundheitlichen Folgen leiden


Allgemeine Informationen

Viele Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurden von den Behörden des DDR-Staatsapparats oder der Sowjetischen Besatzungszone auf sehr unterschiedliche Weise politisch verfolgt oder willkürlich benachteiligt und schikaniert. Mitunter ging dies so weit, dass die Betroffenen gesundheitliche Schädigungen davongetragen haben, an denen sie bis heute leiden.

Eine solche gesundheitliche Schädigung kann zum Beispiel sein:

Wenn dies auf Sie zutrifft und keine Ausschließungsgründe vorliegen, steht Ihnen unter Umständen Beschädigtenversorgung zu.

Sie sind von der Beschädigtenversorgung ausgeschlossen, wenn Sie in der Vergangenheit selbst gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder Ihre Stellung in schwerwiegendem Maße zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie freiwillig als Denunziant oder als Spitzel für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) tätig waren, um daraus eigene Vorteile zu erlangen.

Die Beschädigtenversorgung umfasst die folgenden Leistungen:


Voraussetzungen

Damit Sie Beschädigtenversorgung erhalten können, müssen die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:


Erforderliche Unterlagen


Verfahrensablauf

Stellen Sie einen Antrag auf Beschädigtenversorgung bei dem Versorgungsamt, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Der Antrag bedarf keiner besonderen Form.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz (BMJ)


Fachlich freigegeben am

27.01.2023

Zuständige Stelle(n)