Energiepreispauschale für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

14.07.2023

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge bis zur Bewilligung dauert in der Regel nur wenige Minuten.

Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage nach Bewilligung.


Verfahrensablauf

Die Energiepreispauschale für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler von Fachschulen oder Berufsfachschulen können Sie online beantragen. Sie benötigen für die Beantragung ein BundID-Konto.

Die Auszahlung der Energiepreispauschale erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage.


Allgemeine Informationen

Folgende Personengruppen können eine Einmalzahlung in Höhe von 200,00 EUR zur Entlastung von den gestiegenen Energiekosten erhalten:

Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören, können Sie die Einmalzahlung online beantragen.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Fristen

Sie müssen den Antrag bis spätestens 30. September 2023 stellen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)