Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen


Allgemeine Informationen

Bei verfahrensfreien Bauvorhaben handelt es sich um Bauvorhaben, die keine Baugenehmigung benötigen. Sie dürfen bauen, insofern keine Veränderungssperre vorliegt.

Für Ihr verfahrensfreies Bauvorhaben können Sie jedoch eine Ausnahme von der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung erhalten, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Baugenehmigungsbehörde entscheidet zusammen mit der Gemeinde über die Zulassung Ihrer Ausnahme.

Beispiele für öffentliche Belange:

Von einer Veränderungssperre können betroffen sein:

Von der Veränderungssperre sind nicht betroffen:

Für Bauvorhaben

gelten andere Vorschriften als für Bauvorhaben, die von einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung betroffen sind. Hier muss für das Bauvorhaben eine Genehmigung der Gemeinde vorliegen.


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)


Fachlich freigegeben am

31.08.2026

Zuständige Stelle

untere Bauaufsichtsbehörde


Zuständige Stelle(n)