Zuschüsse für wichtige und notwendige Zusatzausgaben für Pflegekinder beantragen


Allgemeine Informationen

Damit sich Ihr Pflegekind gut entwickeln und am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann, können zusätzliche Kosten entstehen. Deshalb können Sie einmalige Zuschüsse beim zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beantragen, beispielsweise für:

Regelmäßig wiederkehrenden Kosten für den Unterhalt und die Versorgung Ihres Pflegekindes werden durch die laufenden Leistungen abgedeckt.


Voraussetzungen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)


Fachlich freigegeben am

25.03.2026

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Jugendamt vor Ort.


Zuständige Stelle(n)