Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmiedin oder Hufbeschlaglehrschmied beantragen


Allgemeine Informationen

Als staatlich anerkannte Hufbeschlaglehrschmiedin oder staatlich anerkannter Hufbeschlaglehrschmied dürfen Sie an staatlich anerkannten Hufbeschlagschulen als Lehrkraft tätig werden. Dazu müssen Sie eine Anerkennung beantragen.

Wenn Sie Ihre Prüfungen im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags im Ausland abgelegt haben, müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation mit der deutschen Qualifikation als gleichwertig anerkennen lassen.


Voraussetzungen

Wenn Sie Ihre Prüfung in Deutschland abgelegt haben:

Wenn Sie Ihre Prüfung im Ausland abgelegt haben:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weitere Informationen

Es gibt keine Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)


Fachlich freigegeben am

26.08.2026

Zuständige Stelle(n)