Anerkennung als geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung beantragen


Allgemeine Informationen

Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung betreuen und fördern behinderte Menschen beruflich und im privaten Bereich. Diese sollen so leichter ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit wiedergewinnen beziehungsweise erhalten und weiterentwickeln.

Wenn Sie den Fortbildungsabschluss zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung erlangen möchten, können Sie eine Prüfung absolvieren. Diese müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Durch den Abschluss erweitern Sie Ihre beruflichen Kompetenzen. Als Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben Sie folgende Aufgaben:

Die erfolgreich abgelegte Prüfung bei der zuständigen Stelle führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung".


Voraussetzungen

Sie können folgende berufliche Qualifikationen vorweisen:

oder

oder

oder

oder

oder

Zur Prüfung ist auch zuzulassen, wer durch Zeugnisse oder auf andere Weise, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen können, die mit der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


Erforderliche Unterlagen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)


Fachlich freigegeben am

19.12.2024

Zuständige Stelle(n)