Studienstarthilfe für ein Studium beantragen


Allgemeine Informationen

Besonders zu Beginn eines Studiums müssen Studierende einige Ausgaben tätigen. Dazu gehören zum Beispiel

Bei der Studienstarthilfe sieht das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eine Förderung von eben diesen Ausgaben vor.

Die Förderungshöhe beträgt 1000 EUR. Dieser Betrag wird Ihnen einmalig als Zuschuss gewährt. Das bedeutet, dass Sie den Betrag nicht zurückzahlen müssen. 

Die Förderung können Sie für das Studium an 

erhalten. 

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass 

Sie oder Ihre Familie müssen die Sozialleistung im Monat vor Beginn des Studiums bezogen haben. Den Antrag müssen Sie bis zum Ende des Monats, der auf den Beginn des Studiums folgt, stellen.


Voraussetzungen

Sie können Studienstarthilfe erhalten, wenn 


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Studienstarthilfe können Sie ausschließlich online beantragen. Das Verfahren läuft wie folgt ab:


Weitere Informationen

Es gibt folgende Hinweise:     


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)


Fachlich freigegeben am

23.07.2024

Zuständige Stelle(n)