Fehler in Ihren gespeicherten personenbezogenen Daten nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) korrigieren lassen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

05.11.2025

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Allgemeine Informationen

Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) können Sie von jeder Stelle, die personenbezogene Daten über Sie sammelt und verarbeitet, verlangen, dass unrichtige Angaben korrigiert werden.

Dabei ist unerheblich, ob Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass die Angaben unrichtig sind. Darüber hinaus können Sie verlangen, dass unvollständige personenbezogene Daten vervollständigt werden.

Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:

Dieses Recht können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden, nicht-öffentliche Stellen sind etwa Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.

Die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt bei der entsprechenden öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle anfordern.

Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie relevante Behörde.

Die Kontaktdaten der entsprechenden Behörde finden Sie im Behördenverzeichnis auf dem Portal "service.bund.de – Service Online".


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Verfahrensablauf

Eine Korrektur Ihrer personenbezogenen gespeicherten Daten können Sie online oder schriftlich per Post geltend machen.

Berichtigung online anfordern:

Berichtigung schriftlich anfordern:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Erforderliche Unterlagen

Je nach Sachverhalt und Behörde können zusätzliche Informationen nötig sein, um Ihre Berechtigung nachzuweisen, zum Beispiel:


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Behördenverzeichnis auf dem Portal „service.bund.de – Service Online“