Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einlegen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

05.11.2025

Fristen

Es gibt keine Frist.


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Allgemeine Informationen

Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) können Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen. Ihre Daten dürfen dann nicht mehr verarbeitet werden, es sei denn, die jeweilige Stelle kann zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen überwiegen. Daher müssen Sie Ihren Widerspruch grundsätzlich begründen und die Gründe müssen sich aus Ihrer Person ergeben.

Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:

Das Recht auf Widerspruch der Verarbeitung können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden, nicht-öffentliche Stellen sind etwa Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.

Den Widerspruch der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt bei der entsprechenden öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle anfordern.

Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie relevante Behörde.

Die Kontaktdaten der entsprechenden Behörde finden Sie im Behördenverzeichnis auf dem Portal "service.bund.de – Service Online".


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Erforderliche Unterlagen

Je nach Sachverhalt und Behörde können zusätzliche Informationen nötig sein, um Ihre Berechtigung nachzuweisen, zum Beispiel:


Voraussetzungen

Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen,

Sie können gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten keinen Widerspruch einlegen, wenn


Verfahrensablauf

Wenn Sie persönlich vorsprechen, wird eine sofortige Erledigung oft nicht möglich sein. Auch wenn Sie anrufen, kann man Sie meist nicht sicher identifizieren. Daher sollten Sie den Widerspruch online oder per Post einreichen.

Widerspruch online einreichen:

Widerspruch schriftlich einreichen:


Zuständige Stelle(n)

Behördenverzeichnis auf dem Portal „service.bund.de – Service Online“