Sicherheits- und Wachpersonal im Prostitutionsgewerbe anmelden


Allgemeine Informationen

Menschen, die im Prostitutionsgewerbe für die Sicherheit eines Betriebs zuständig sind, haben eine große Verantwortung. Als Betreiberin oder Betreiber eines Prostitutionsgewerbes müssen Sie Ihr Sicherheitspersonal der zuständigen Behörde melden, wenn

Die zuständige Behörde prüft alle Personen, die in diesen Aufgabengebieten eingesetzt sind:

Dies gilt auch, wenn diese Personen über Fremdfirmen beschäftigt sind.

Besitzt eine Person nicht die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit, kann die zuständige Behörde Ihnen die Beschäftigung der Person oder deren Tätigkeit im Prostitutionsgewerbe untersagen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)


Fachlich freigegeben am

05.11.2025

Zuständige Stelle(n)