Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben und über eine befristete Stellvertretungserlaubnis verfügen, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen.
Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes durch eine Stellvertretung ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Deshalb sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.
Bedingung ist, dass Ihr Prostitutionsgewerbe die für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt.
Voraussetzungen
- Ihr Prostitutionsgewerbe erfüllt weiterhin die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung.
Rechtsgrundlage
- § 13 Absatz 2 Satz 2 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- § 12 Absatz 1 Satz 3 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)