Verlängerung einer befristeten Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, dazu zählen Prostitutionsstätten, Prostitutionsvermittlungen, Prostitutionsfahrzeuge oder Prostitutionsveranstaltungen, und Ihre Erlaubnis hierfür befristet gilt, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen.

Bedingung ist, dass Ihr Gewerbe die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt.

Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Deshalb sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Einzelfirma (natürliche Person):

Gesellschaften (juristische Personen), zum Beispiel GmbH:

Für Erlaubnis Prostitutionsstätte zusätzlich:

Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)


Fachlich freigegeben am

09.01.2025

Zuständige Stelle(n)