Verlängerung einer Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug betreiben, müssen Sie eine Erlaubnis dafür beantragen. Diese ist befristet auf 3 Jahre.

Sie können die Erlaubnis regelmäßig verlängern lassen, sofern die maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen. Dafür reichen Sie die dafür nötigen Unterlagen erneut bei der örtlich zuständigen Behörde ein.


Erforderliche Unterlagen

Einzelfirma (natürliche Person):

Gesellschaften (juristische Personen) zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):

Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)


Fachlich freigegeben am

09.01.2025

Zuständige Stelle(n)