Erlaubnis für die Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Prostitutionsveranstaltung für einen offenen Teilnehmerkreis organisieren wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Dazu zählen Veranstaltungen, bei denen mindestens eine der anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung anbietet. Dies ist zum Beispiel beim öffentlichen Erstellen von Pornofilmen der Fall.

Sie können eine einmalige Erlaubnis oder eine Erlaubnis für mehrere gleichartige Veranstaltungen beantragen.

Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis an bestimmte Bedingungen oder Auflagen knüpfen.

Wenn Sie Ihr Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie hierfür zusätzlich eine Stellvertretungserlaubnis.

Beachten Sie, dass unter Umständen neben der Erlaubnis für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnisse benötigt werden oder meldepflichtig sein können. Dies betrifft vor allem folgende rechtlichen Bereiche:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Einzelfirma (natürliche Person):

Gesellschaften (juristische Personen) zum Beispiel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)


Fachlich freigegeben am

09.01.2025

Zuständige Stelle(n)