Aufnahme als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als niedergelassene europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt in Deutschland arbeiten möchten, müssen Sie Mitglied in einer deutschen Rechtsanwaltskammer sein.

Ihre Aufnahme in eine Rechtsanwaltskammer müssen Sie bei der Rechtsanwaltskammer beantragen. Diese entscheidet über Ihren Antrag. Wenn Sie in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden, können Sie unter der Berufsbezeichnung Ihres Herkunftsstaates als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt arbeiten. Mit der Zulassung erhalten Sie eine Urkunde der Rechtsanwaltskammer.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz (BMJ)


Fachlich freigegeben am

30.05.2024

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer.


Zuständige Stelle(n)