Stellungnahme weiterer Behörden im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundes-Immissionsschutzgesetzes anfordern


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

21.03.2024

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein


Allgemeine Informationen

Wenn Sie die Errichtung und den Betrieb von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigen wollen, müssen Sie die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange einladen. Diese können in der Beteiligungsphase die eingestellten Unterlagen und Informationen sichten und Stellungnahmen oder Einwendungen beim Verfahrensträger einreichen.

Beteiligte Behörden sind solche, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird.


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)