Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für ausländische Spezial-Investmentfonds einreichen


Allgemeine Informationen

Investmentfonds unterliegen der Körperschaftsteuer mit ihren

Spezial-Investmentfonds sind spezielle, Investmentfonds für institutionelle Anleger, die gesetzliche Anlagebestimmungen erfüllen.

Die Besteuerungsgrundlagen von ausländischen Spezial-Investmentfonds und deren Anlegern stellt in der Regel das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) fest. Spezial-Investmentfonds müssen nach Ablauf des Geschäftsjahres eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung anfertigen und beim BZSt einreichen.

Die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von ausländischen Spezial-Investmentfonds muss erfolgen durch:

Hinweis: Bei inländischen Spezial-Investmentfonds und ausländischen Spezial-Investmentfonds, deren in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte ausschließlich oder teilweise nicht dem Steuerabzug unterliegen, ist die Erklärung beim örtlich zuständigen Finanzamt einzureichen. Nur für ausländische Spezial-Investmentfonds, deren in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte vollständig dem Steuerabzug unterliegen beziehungsweise die gar keine in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte erzielen, ist das BZSt zuständig.


Voraussetzungen

Sie sind die Vertretung einer inländischen oder ausländischen Verwaltungsgesellschaft oder der inländische Anleger eines ausländischen Spezial-Investmentfonds.


Erforderliche Unterlagen

Bei der Erklärung zum Feststellungsverfahren müssen Sie einreichen:


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen von ausländischen Spezial-Investmentfonds müssen Sie schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

22.03.2024

Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Investmentsteuer
Adresse
An der Küppe 1
53111 Bonn, Stadt