Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

08.12.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.


Weitere Informationen

Mit 18 Jahren können Sie Ihre Prüfbescheinigung in einen Führerschein umtauschen.


Allgemeine Informationen

Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren, also Pkw und Pkw mit Anhänger. Dies gilt, wenn folgende Bedingungen zutreffen:

Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren. Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen:


Voraussetzungen

Um Ihre Fahrerlaubnis zum "Begleiteten Fahren ab 17" zu erweitern, müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:


Gebühren (Kosten)

Gebühr
7.7 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Kosten für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung

Gebühr
3.3 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Kosten je Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand)

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Kosten für die Überprüfung je Begleitperson

Gebühr
35.7 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Kosten für die Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)