Verwendungsnachweis für Zuwendungen für die Beratung von landwirtschaftlichen Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüssen einreichen


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen


Fachlich freigegeben am

16.01.2026

Allgemeine Informationen

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt  unterstützt Sie mit der Förderung bei der Beratung von landwirtschaftlichen Unternehmen oder Erzeugerzusammenschlüssen.

Wenn Sie für Ihre Beratung eine Zuwendung erhalten haben, müssen Sie hierfür innerhalb einer bestimmten Frist einen Verwendungsnachweis einreichen.


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Zuständige Stelle

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Sachgebiet 25, Tierische Erzeugung und Beratungsförderung


Fristen

Ausschlussfrist: 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes. Bei Nichteinhaltung kann die gewährte Zuwendung zurückgefordert werden.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt


Verfahrensablauf


Erforderliche Unterlagen

Bewahren Sie die Originale auf, um diese bei Bedarf vorlegen zu können.


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)