Sich bei der Erstellung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

23.07.2024

Fachlich freigegeben durch

 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)


Zuständige Stelle

Ministerium für Infrastruktur und Digitales


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Ab Beginn der Veröffentlichung des Raumordnungsplans im Internet können Sie sich mindestens einen Monat beteiligen. Die Frist gilt sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.


Allgemeine Informationen

Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen sowie Behörde oder Träger öffentlicher Belange (TÖB) können Sie sich an der Neuaufstellung oder Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken. 
TÖB sind Behörden oder Institutionen, die per Gesetz öffentliche Aufgaben ausführen. TÖB sind zum Beispiel Kommunen, Straßenbaubehörden, Naturschutzbehörden, Landwirtschaftsbehörden oder Wasserbehörden.
Im landesweiten Raumordnungsplan wird festgelegt, wie die begrenzte Ressource Raum genutzt werden soll. Es gibt unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums, wie beispielsweise für:

Der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Adresse
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt