Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte aufheben


Allgemeine Informationen

Als veranstaltende Person können Sie die Aufhebung Ihrer bereits festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte beantragen.

Die Aufhebung der Festsetzung für Wochen-, Jahrmärkte oder Volksfeste erfolgt nur, wenn die Durchführung der Veranstaltung für Sie nicht zumutbar ist. 

Bei Messen, Ausstellungen oder Großmärkte genügt auch die Anzeige, dass die Veranstaltung nicht oder nicht mehr durchgeführt wird.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Machen Sie in Ihrem formlosen Antrag die folgenden Angaben:


Gebühren (Kosten)

Es fallen Kosten an. Die Höhe der Kosten ist von der Veranstaltungsart und den Kosten für die Festsetzung abhängig. Die Kosten für die Aufhebung betragen 20 % der Kosten für die Festsetzung. In der Regel betragen die Kosten zwischen 20,00 Euro und 300,00 Euro.


Fristen

Beantragen Sie die Aufhebung der Veranstaltung rechtzeitig, bevor diese stattfinden würde.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.


Zuständige Stelle

Messen, Austellungen und Großmärkte: Landkreis
Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste, Wochenmärkte: Gemeinde


Verfahrensablauf


Soweit eingerichtet, können Sie alternativ die Aufhebung der Festsetzung online beantragen:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Hamburg


Fachlich freigegeben am

04.06.2024

Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Gewerbe/Ordnung/Markt
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt