Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

04.06.2024

Allgemeine Informationen

Als veranstaltende Person können Sie eine Änderung für Ihre bereits festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte beantragen.


Fachlich freigegeben durch

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Hamburg


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.


Gebühren (Kosten)

Es fallen Kosten an. Die Höhe der Kosten ist von der Veranstaltungsart und den Kosten für die Festsetzung abhängig. In der Regel betragen die Kosten zwischen 20,00 Euro und 300,00 Euro

Abgabe
EUR (VARIABEL)


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag


Zuständige Stelle

Messen, Austellungen, Großmärkte: Landkreis
Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste, Wochenmärkte: Gemeinde


Fristen

Sie benötigen die geänderte Festsetzung, bevor Sie die geplante Veranstaltung durchführen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Soweit ein Online-Dienst eingerichtet ist, können Sie alternativ die Änderung online beantragen:


Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Gewerbe/Ordnung/Markt
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt