Den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

12.09.2024

Gebühr

Gebühr
70 EUR (FIX)


Weitere Informationen

Beachten Sie, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja 

Schriftform erforderlich: Ja 

Formlose Antragsstellung möglich: Nein 

Persönliches Erscheinen nötig: Nein 


Zuständige Stelle

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 

Sachgebiet 51.4 Strahlenschutz 


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt 


Allgemeine Informationen

Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, ist eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde notwendig. 


Verfahrensablauf


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
(Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)