Anerkennung eines Kurses für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beantragen


Fachlich freigegeben am

12.09.2024

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)


Fristen

Der Antrag ist vor Durchführung des Strahlenschutzkurses zu stellen.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein 

Schriftform erforderlich: Ja 

Formlose Antragsstellung möglich: Ja 

Persönliches Erscheinen nötig: Nein 


Allgemeine Informationen

Für den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz und für deren Aktualisierung benötigen Sie einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Strahlenschutzkurs . 

Wenn Sie Kurse zum Erwerb oder zur Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz in den Anwendungsbereichen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder für nichtmedizinische Anwendungsbereiche anbieten möchten, müssen Sie vorab deren Durchführung beantragen. Dabei müssen Sie nachweisen, dass die Kurse geeignet sind, die vorgesehenen Inhalte zu vermitteln. 

Die für die Kursstätte zuständige Stelle prüft dann, ob 


Zuständige Stelle

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Sachgebiet 51.4 Strahlenschutz 


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt 


Voraussetzungen

Sie müssen nachweisen, dass der von Ihnen vorgesehene Kurs im Strahlenschutz geeignet ist, die in der Fachkunderichtlinie vorgesehenen Inhalte den Teilnehmenden zu vermitteln. 


Rechtsgrundlage

§ 51 StrlSchV


Weitere Informationen

​​Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.​ 


Erforderliche Unterlagen


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
(Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)