Befreiung von Prüfung zur Steuerberaterin oder Steuerberater beantragen


Allgemeine Informationen

Steuerberaterinnen und Steuerberater helfen Menschen bei ihren steuerlichen Angelegenheiten. Sie sorgen so dafür, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Finanzen führen und ihren steuerrechtlichen Pflichten nachkommen können.

Wenn Sie als Steuerberaterin oder Steuerberater arbeiten möchten, müssen Sie in der Regel eine Prüfung absolvieren, um Ihre Sachkunde nachzuweisen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich jedoch von der Prüfung befreien lassen. Dies gilt für

Den Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung stellen Sie bei der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie beruflich überwiegend tätig sind oder tätig sein werden. Wenn Sie keine Tätigkeit ausüben, stellen Sie den Antrag im Bezirk Ihres Wohnsitzes.


Voraussetzungen

Sie gehören einer der folgenden Berufsgruppen an und verfügen über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung:

Oder Sie gehören einer der folgenden Berufsgruppen an und verfügen über mindestens 15 Jahre Berufserfahrung:

Außerdem gibt es folgende Voraussetzungen:


Erforderliche Unterlagen

Für Professorinnen und Professoren:

Für ehemalige Finanzrichterinnen beziehungsweise ehemalige Finanzrichter sowie ehemalige Beamtinnen und Beamte des höheren und gehobenen Dienstes:

Die jeweilige Bescheinigung muss Angaben enthalten über:


Gebühren (Kosten)

Gebühr wird in der Regel durch eine Gebührenordnung der zuständigen Steuerberaterkammer festgelegt. Gesetzlich ist eine Gebühr von 200 EUR vorgesehen. Die Gebührenordnung kann von diesem Betrag abweichen.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle

Steuerberaterkammer


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

16.10.2024

Zuständige Stelle(n)

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Zum Domfelsen 4
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt